
Der
Kriterienkatalog für eine Indizierung von Computer- und Videospielen wurde von der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) um weitere Punkte ergänzt, und das ohne öffentliche Ankündigung. Dies fand der diplom. Pädagoge und USK-Gutachter
Gerald Jörns heraus als er sich den
neuen Kriterienkatalog angesehen hat.
Die bisherigen Punkte
- Gewaltanwendung seitens der Spielfigur an
menschenähnlichen Figuren
- aufwendige Inszenierung von Gewaltanwendungen und
Ästhetisierung von Gewalt
- komische oder zynische Bemerkungen während des
Tötungsvorganges
- Belohnungen für Verletzungen und Tötungen
sind wohl um
folgende Punkte erweitert worden
- Unsittlichkeit
- Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung
durch Gewaltdarstellungen
- Anreizen zum Rassenhass
- Verherrlichung der NS-Ideologie
- Diskriminierung von Menschen
- Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum
- Schwere Jugendgefährdung
Gerald Jörns kritisiert unter Andrem auch, dass die
neuen Punkte sehr viel
Definitionsspielraum lassen. Vor allem der Punkt
Unsittlichkeit sei kritisch zu sehen, da als
Unsittlichkeit ließe sich allein schon die nackte Darstellung eines Menschen bewerten, wenn dieser Mensch allein als Lust- oder Sexualobjekt angesehen werden kann, so
Jörns.
Auch wird vom
BPjM hervorgehoben, wenn es im Spiel keine Alternativen oder sogar Belohnung für Gewalttaten gibt, dass diese besondere Beachtung finden. Aber auch dies lässt sich sehr unterschiedlich auslegen.
Besonders der
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wird das Sorgen bereiten, da sie bei ihrer
Kennzeichnung eine
Indizierung ausschließen muss.
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